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Cybercrime – Phänomene und technische Grundlagen der Ermittlungsmaßnahmen für Strafrechtlerinnen und Strafrechtler

Tagungsnr.: 2d
Ver­an­stal­ten­de JV: Nie­der­sach­sen
Datum: 25.01.2026 — 30.01.2026

Die Tagung wen­det sich an Straf­rich­te­rin­nen und Straf­rich­ter sowie an Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te. Sie ist als Ein­füh­rungs­ta­gung in den Bereich „Cyber­crime“ kon­zep­tio­niert.
Neben den recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen bei der Ermitt­lung in infor­ma­ti­ons­tech­ni­schen Sys­te­men und der Inter­pre­ta­ti­on der gewon­ne­nen Daten stellt ins­be­son­de­re auch die schnel­le Ent­wick­lung der ein­ge­setz­ten Tech­nik eine zuneh­men­de Her­aus­for­de­rung für den beruf­li­chen All­tag dar. Ziel der Tagung ist es, Ver­ständ­nis für die tech­ni­schen Pro­zes­se des Inter­nets und der digi­ta­len Kom­mu­ni­ka­ti­on zu ver­mit­teln und einen Über­blick über straf­recht­li­che Pro­ble­me zu geben, die im Zusam­men­hang mit der Nut­zung des Net­zes und der dar­in ange­bo­te­nen Diens­te ste­hen. Dabei sol­len auch die grund­le­gen­den Phä­no­me­ne der kri­mi­nel­len Nut­zung der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gie dar­ge­stellt wer­den. Die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer sol­len zudem über den aktu­el­len Stand der Gesetz­ge­bung auf die­sem Gebiet infor­miert werden.

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