Die Deutsche Richterakademie
Die Überzeugung, dass für die Berufskompetenz der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ein strukturiertes und an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtetes Fortbildungsangebot unverzichtbar ist, hat die Deutsche Richterakademie mit ihren beiden Tagungsstätten in Trier und Wustrau zum Zentrum der überregionalen justiziellen Fortbildung in Deutschland werden lassen.
Mit ihrem Angebot wendet sich die Deutsche Richterakademie an Richterinnen und Richter aller Zweige der Gerichtsbarkeit und an die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Internationalisierung und Europäisierung des Rechts nehmen jedes Jahr auch zahlreiche Gäste aus dem Ausland an den Veranstaltungen in Trier und Wustrau teil, die bei geeigneten Themenstellungen auch im Rahmen des europäischen Fortbildungsnetzwerks EJTN (European Judicial Training Network) ausgeschrieben werden.
Das jährlich ca. 175 Tagungen (davon ca. 155 Präsenz- und ca. 20 Online-Tagungen) umfassende Programm der Deutschen Richterakademie wird pro Jahr von rund 5.400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen. Die Entwicklung und Gestaltung des Fortbildungsprogramms sind der Programmkonferenz der Deutschen Richterakademie übertragen, der Vertreter aller Justizverwaltungen angehören. Neben dem Direktor der Deutschen Richterakademie wirken an den Sitzungen der Programmkonferenz auch die Vertreter der Berufsverbände beratend mit.
Die Deutsche Richterakademie ist eine überregionale Einrichtung mit föderalem Charakter und wird von Bund und Ländern gemeinsam getragen. Grundlage für die Arbeit der Deutschen Richterakademie ist die zwischen dem Bund und den Ländern geschlossene “Verwaltungsvereinbarung über die Deutsche Richterakademie”. Die Tagungsstätte in Trier ist eine Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz und die Tagungsstätte in Wustrau eine Einrichtung des Landes Brandenburg. Den Sitzländern obliegt nach den in der Verwaltungsvereinbarung getroffenen Regelungen insbesondere die Verpflichtung, den Haushaltsvoranschlag für die jeweilige Tagungsstätte — in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern — zu erstellen und in den jeweiligen Landeshaushalt einzubringen.
Die Deutsche Richterakademie
Die Überzeugung, dass für die Berufskompetenz der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ein strukturiertes und an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtetes Fortbildungsangebot unverzichtbar ist, hat die Deutsche Richterakademie mit ihren beiden Tagungsstätten in Trier und Wustrau zum Zentrum der überregionalen justiziellen Fortbildung in Deutschland werden lassen.
Mit ihrem Angebot wendet sich die Deutsche Richterakademie an Richterinnen und Richter aller Zweige der Gerichtsbarkeit und an die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Internationalisierung und Europäisierung des Rechts nehmen jedes Jahr auch zahlreiche Gäste aus dem Ausland an den Veranstaltungen in Trier und Wustrau teil, die bei geeigneten Themenstellungen auch im Rahmen des europäischen Fortbildungsnetzwerks EJTN (European Judicial Training Network) ausgeschrieben werden.
Das jährlich ca. 175 Tagungen (davon ca. 155 Präsenz- und ca. 20 Online-Tagungen) umfassende Programm der Deutschen Richterakademie wird pro Jahr von rund 5.400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen. Die Entwicklung und Gestaltung des Fortbildungsprogramms sind der Programmkonferenz der Deutschen Richterakademie übertragen, der Vertreter aller Justizverwaltungen angehören. Neben dem Direktor der Deutschen Richterakademie wirken an den Sitzungen der Programmkonferenz auch die Vertreter der Berufsverbände beratend mit.
Die Deutsche Richterakademie ist eine überregionale Einrichtung mit föderalem Charakter und wird von Bund und Ländern gemeinsam getragen. Grundlage für die Arbeit der Deutschen Richterakademie ist die zwischen dem Bund und den Ländern geschlossene “Verwaltungsvereinbarung über die Deutsche Richterakademie”. Die Tagungsstätte in Trier ist eine Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz und die Tagungsstätte in Wustrau eine Einrichtung des Landes Brandenburg. Den Sitzländern obliegt nach den in der Verwaltungsvereinbarung getroffenen Regelungen insbesondere die Verpflichtung, den Haushaltsvoranschlag für die jeweilige Tagungsstätte — in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern — zu erstellen und in den jeweiligen Landeshaushalt einzubringen.