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Aufgaben

Gemäß der zwi­schen dem Bund und den Bun­des­län­dern geschlos­se­nen Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung bie­tet die Deut­sche Rich­ter­aka­de­mie in ihren bei­den Tagungs­stät­ten in Trier und Wustrau Rich­te­rin­nen und Rich­tern aller Gerichts­zwei­ge und Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­ten Tagun­gen zur Wei­ter­bil­dung in ihren jewei­li­gen Fach­ge­bie­ten an und ver­mit­telt Kennt­nis­se und Erfah­run­gen über poli­ti­sche, gesell­schaft­li­che und ande­re wis­sen­schaft­li­che Entwicklungen.

Die Pro­gramm­ent­wick­lung ist der Pro­gramm­kon­fe­renz über­tra­gen, in der die Jus­tiz­ver­wal­tun­gen des Bun­des und der Län­der mit je einer Stim­me ver­tre­ten sind. Die Aka­de­mie­lei­tung und die Berufs­ver­bän­de wir­ken bera­tend mit.

Die Pro­gramm­kon­fe­renz hat die Zusam­men­set­zung der Inhal­te des Jah­res­pro­gramms wie folgt beschlossen:

 

Juris­ti­sche Fachtagungen   55%
davon    
      Zivilrecht  4/10  
      Strafrecht  4/10  
      Fachgerichtsbarkeiten  2/10  
Fach­über­grei­fen­de    
(inter­dis­zi­pli­nä­re) Tagungen   25%
     
Tagun­gen zur Vermittlung    
sozia­ler Kompetenz    
(ver­hal­tens­ori­en­tier­te Tagungen)   20%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Pro­gramm­kon­fe­renz legt das Fort­bil­dungs­pro­gramm der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie in sei­nen Grund­zü­gen jeweils für ein Kalen­der­jahr im Vor­aus fest. Sie bestimmt ins­be­son­de­re Anzahl, Dau­er und The­ma­tik der Tagun­gen und benennt die Jus­tiz­ver­wal­tun­gen, die die Pro­gramm­durch­füh­rung über­neh­men. Die The­men der ins­ge­samt 5 Tagun­gen “Deut­sche Rich­ter­aka­de­mie Aktu­ell” wer­den aus Grün­den der Aktua­li­tät erst mit einem zeit­li­chen Vor­lauf von jeweils etwa einem hal­ben Jahr beschlos­sen und danach geson­dert ausgeschrieben.

Grund­la­ge für die Bera­tun­gen der Pro­gramm­kon­fe­renz ist auch der jewei­li­ge Jah­res­be­richt der Direktorin/des Direk­tors der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie, in dem die durch Eva­lua­ti­on im Rah­men der Teil­neh­mer­be­fra­gung gewon­nen Ergeb­nis­se vor­ge­stellt und bewer­tet werden.

Aufgaben

Gemäß der zwi­schen dem Bund und den Bun­des­län­dern geschlos­se­nen Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung bie­tet die Deut­sche Rich­ter­aka­de­mie in ihren bei­den Tagungs­stät­ten in Trier und Wustrau Rich­te­rin­nen und Rich­tern aller Gerichts­zwei­ge und Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­ten Tagun­gen zur Wei­ter­bil­dung in ihren jewei­li­gen Fach­ge­bie­ten an und ver­mit­telt Kennt­nis­se und Erfah­run­gen über poli­ti­sche, gesell­schaft­li­che und ande­re wis­sen­schaft­li­che Entwicklungen.

Die Pro­gramm­ent­wick­lung ist der Pro­gramm­kon­fe­renz über­tra­gen, in der die Jus­tiz­ver­wal­tun­gen des Bun­des und der Län­der mit je einer Stim­me ver­tre­ten sind. Die Aka­de­mie­lei­tung und die Berufs­ver­bän­de wir­ken bera­tend mit.

Die Pro­gramm­kon­fe­renz hat die Zusam­men­set­zung der Inhal­te des Jah­res­pro­gramms wie folgt beschlossen:

 

Juris­ti­sche Fachtagungen   55%
davon    
      Zivilrecht  4/10  
      Strafrecht  4/10  
      Fachgerichtsbarkeiten  2/10  
Fach­über­grei­fen­de    
(inter­dis­zi­pli­nä­re) Tagungen   25%
     
Tagun­gen zur Vermittlung    
sozia­ler Kompetenz    
(ver­hal­tens­ori­en­tier­te Tagungen)   20%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Pro­gramm­kon­fe­renz legt das Fort­bil­dungs­pro­gramm der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie in sei­nen Grund­zü­gen jeweils für ein Kalen­der­jahr im Vor­aus fest. Sie bestimmt ins­be­son­de­re Anzahl, Dau­er und The­ma­tik der Tagun­gen und benennt die Jus­tiz­ver­wal­tun­gen, die die Pro­gramm­durch­füh­rung über­neh­men. Die The­men der ins­ge­samt 5 Tagun­gen “Deut­sche Rich­ter­aka­de­mie Aktu­ell” wer­den aus Grün­den der Aktua­li­tät erst mit einem zeit­li­chen Vor­lauf von jeweils etwa einem hal­ben Jahr beschlos­sen und danach geson­dert ausgeschrieben.

Grund­la­ge für die Bera­tun­gen der Pro­gramm­kon­fe­renz ist auch der jewei­li­ge Jah­res­be­richt der Direktorin/des Direk­tors der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie, in dem die durch Eva­lua­ti­on im Rah­men der Teil­neh­mer­be­fra­gung gewon­nen Ergeb­nis­se vor­ge­stellt und bewer­tet werden.