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Aus der Arbeit der Programmkonferenz

Die Programmkonferenz der Deutschen Richterakademie

Eine Bestandsaufnahme

Die Pro­gramm­kon­fe­renz der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie: Hier gilt das häu­fig bemüh­te Bild vom Namen, der zum Pro­gramm gewor­den ist,  in beson­ders anschau­li­cher Wei­se. Denn natür­lich ist es eine der zen­tra­len Auf­ga­ben der Pro­gramm­kon­fe­renz, das Fort­bil­dungs­pro­gramm der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie zu ent­wi­ckeln. Jedoch geht es inzwi­schen nicht mehr allein dar­um, ein attrak­ti­ves und moder­nes Fort­bil­dungs­pro­gramm  für  Rich­te­rin­nen und Rich­ter, Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te anzu­bie­ten. Viel­mehr erge­ben sich zusätz­lich in einer sich ste­tig wei­ter­ent­wi­ckeln­den Fort­bil­dungs­land­schaft mit viel­fa­chen neu­en Rah­men­be­din­gun­gen für die Arbeit der Pro­gramm­kon­fe­renz neue The­men und Her­aus­for­de­run­gen, wenn es dar­um geht, die Stel­lung der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie im Gefü­ge der inzwi­schen viel­fäl­ti­gen Ange­bo­te an natio­na­ler und inter­na­tio­na­ler Fort­bil­dung zu bestimmen.

                                            

Auf die­se Wei­se hat die Pro­gramm­kon­fe­renz ins­be­son­de­re in den letz­ten Jah­ren ihre Bedeu­tung und Funk­ti­on als das zen­tra­le Beschluss­or­gan der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie unter­stri­chen und auch nach außen hin noch stär­ker sicht­bar gemacht. Wie eine Mit­glie­der­ver­samm­lung trifft sie alle für die Arbeit der deut­schen Rich­ter­aka­de­mie grund­le­gen­den Ent­schei­dun­gen unmit­tel­bar oder gibt – soweit erfor­der­lich, weil über die rein ver­wal­ten­de Tätig­keit hin­aus­ge­hend – dem Direk­tor für sei­ne Tätig­keit Leit­li­ni­en und Aus­rich­tun­gen mit. Um die­se Auf­ga­ben bewäl­ti­gen zu kön­nen, kommt die Pro­gramm­kon­fe­renz jähr­lich zu zwei drei­tä­gi­gen Sit­zun­gen zusam­men, von denen jeweils eine auf Ein­la­dung des – par­al­lel zur Jus­tiz­mi­nis­ter­kon­fe­renz jähr­lich wech­seln­den – Vor­sitz­lan­des dort und die ande­re – eben­falls abwech­selnd – in einer der bei­den Tagungs­stät­ten der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie statt­fin­det. Jedoch stel­len sich auch in der Zwi­schen­zeit Fra­gen, über die zu ent­schei­den nicht bis zur nächs­ten Sit­zung zuge­war­tet wer­den kann. Dann ent­schei­det die Pro­gramm­kon­fe­renz als stän­di­ges Beschluss­or­gan im schrift­li­chen Umlaufverfahren.

 

1. Die Akteure der Programmkonferenz

Mit­glie­der der Pro­gramm­kon­fe­renz sind die sieb­zehn Fort­bil­dungs­ver­ant­wort­li­chen des Bun­des und der Län­der. Die­se sind oft­mals an das jewei­li­ge Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um für einen Zeit­raum von zwei bis drei Jah­ren abge­ord­ne­te Rich­te­rin­nen und Rich­ter, Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te, zum Teil aber auch soge­nann­te Stamm­kräf­te, also Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, die als Minis­te­ri­al­be­am­te die­se Auf­ga­be wahr­neh­men. Dadurch kommt in der Pro­gramm­kon­fe­renz ein brei­tes Spek­trum von Kennt­nis­sen und beruf­li­chen Erfah­run­gen zusam­men, die sich bei der Wahr­neh­mung der Auf­ga­ben, ins­be­son­de­re natür­lich bei der Erstel­lung des Jah­res­pro­gramms, in bes­ter Wei­se ergän­zen und gegen­sei­tig befruch­ten. Die­ses Spek­trum wird noch dadurch erwei­tert, dass die Lan­des­jus­tiz­ver­wal­tun­gen, deren Län­der über eige­ne Jus­tiz­aka­de­mien ver­fü­gen oder wie Schleswig-Holstein die Fort­bil­dung beim Ober­lan­des­ge­richt ange­sie­delt haben, auch die dort gewon­ne­nen Erfah­run­gen über ihre Mit­ar­beit in der Pro­gramm­kon­fe­renz ein­flie­ßen las­sen und dies teil­wei­se sogar durch eine ent­spre­chen­de per­so­nel­le Ver­tre­tung in der Pro­gramm­kon­fe­renz dokumentieren.

                                             

(Sit­zung der Pro­gramm­kon­fe­renz Ende Mai / Anfang Juni 2012 in Wiesbaden)

Ein wei­te­rer ganz ent­schei­den­der Akteur der Pro­gramm­kon­fe­renz ist der Direk­tor der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie. Er berät die Pro­gramm­kon­fe­renz bei der Erstel­lung des Jah­res­pro­gramms. Dabei besitzt er nach Zif­fer 5 der Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung des Bun­des und der Län­der über die Deut­sche Rich­ter­aka­de­mie for­mal zwar nur eine bera­ten­de Stim­me, fak­tisch aber ist er ins­be­son­de­re wegen sei­ner eben­falls in Zif­fer 5 der Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung bestimm­ten Auf­ga­be, den Tagungs­ab­lauf in den bei­den Tagungs­stät­ten zu koor­di­nie­ren und die Ver­an­stal­ter­län­der bei der Tagungs­durch­füh­rung zu unter­stüt­zen, ein Teil­neh­mer der Pro­gramm­kon­fe­renz, der auf­grund sei­nes umfas­sen­den Über­blicks der Arbeit wich­ti­ge Impul­se gibt und des­we­gen von allen Mit­glie­dern der Pro­gramm­kon­fe­renz hoch geschätzt wird. Bei die­ser Auf­ga­be wird der Direk­tor von den bei­den Ver­wal­tungs­lei­te­rin­nen der Tagungs­stät­ten Trier und Wustrau unter­stützt. Die über­re­gio­nal maß­geb­li­chen Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen der Rich­te­rin­nen und Rich­ter, Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te sind eben­falls mit bera­ten­der Stim­me in der Pro­gramm­kon­fe­renz vertreten.

 

                                             

(Sit­zung der Pro­gramm­kon­fe­renz im März 2012 in Wustrau)

Die Ent­schei­dun­gen der Pro­gramm­kon­fe­renz sind ihrer Struk­tur nach auf Kon­sens ange­legt. Dies gelingt auch so gut wie immer – wenn auch manch­mal nach aus­führ­li­chen, aktiv nach einer all­seits trag­fä­hi­gen Lösung suchen­den Bera­tun­gen. Nur wenn (aus­nahms­wei­se) eine Eini­gung nicht zustan­de kommt, beschließt die Pro­gramm­kon­fe­renz nach Zif­fer 4 der Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung mit einer Mehr­heit von drei Vier­teln der Stim­men. Als ver­ste­tig­te Grund­la­ge für die lau­fen­de Arbeit der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie sind die grund­le­gen­den Beschlüs­se der Pro­gramm­kon­fe­renz ins­be­son­de­re zu Pro­gramm­in­hal­ten und Pro­gramm­struk­tu­ren sowie zur Pro­gramm­ver­ant­wor­tung und Orga­ni­sa­ti­on in einer Beschluss­samm­lung zusammengeführt.

 

                                             

(Pau­sen­kaf­fee wäh­rend einer Pro­gramm­kon­fe­renz­sit­zung in Wustrau)

2. Die Aufgaben der Programmkonferenz

Im Mit­tel­punkt der Tätig­keit der Pro­gramm­kon­fe­renz steht als zen­tra­le Auf­ga­be die Erstel­lung des jähr­li­chen Tagungsprogramms.

a. Die Entwicklung und Erstellung des Jahresprogramms

                                             

Die Ent­wick­lung des Fort­bil­dungs­pro­gramms der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie ist Auf­ga­be der Pro­gramm­kon­fe­renz. Sie erstellt das Jah­res­pro­gramm der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie in sei­nen Grund­zü­gen jeweils für ein Kalen­der­jahr im Vor­aus  und bestimmt dabei ins­be­son­de­re die Zahl, die Dau­er und die The­ma­tik der durch­zu­füh­ren­den Tagun­gen. Zudem legt sie fest, wel­che Jus­tiz­ver­wal­tun­gen deren Durch­füh­rung über­neh­men. Das in den Grund­zü­gen beschlos­se­ne Pro­gramm wird von dem jewei­li­gen Ver­an­stal­ter­land ausgeführt.

Die Deut­sche Rich­ter­aka­de­mie ent­wi­ckelt das Tagungs­pro­gramm also nicht selbst. Ihrem Cha­rak­ter als Gemein­schafts­ein­rich­tung des Bun­des und der Län­der fol­gend zah­len und nut­zen nicht nur alle, son­dern beschlie­ßen auch alle gemein­sam das Pro­gramm. Dafür erhe­ben die für die Fort­bil­dung ver­ant­wort­li­chen Mit­glie­der der Pro­gramm­kon­fe­renz in ihren Geschäfts­be­rei­chen die Bedürf­nis­se der Pra­xis. Fort­bil­dung für die Pra­xis muss aus der Pra­xis kom­men. Zu den Anre­gun­gen aus der Pra­xis kom­men aktu­el­le Ent­wick­lun­gen, etwa im Zusam­men­hang mit  Geset­zes­än­de­run­gen oder auch rechts­po­li­ti­sche Schwer­punk­te ein­zel­ner Ver­wal­tun­gen und ihrer Haus­lei­tun­gen. Am Beginn jeden Jah­res wird daher in den Fort­bil­dungs­re­fe­ra­ten gesich­tet und gewich­tet, was in die Vor­schlä­ge zur Pro­gramm­kon­fe­renz ein­ge­hen soll. Dabei spie­len natür­lich auch die Ergeb­nis­se der in den Vor­jah­ren durch­ge­führ­ten Tagun­gen sowie die jewei­li­ge Nach­fra­ge und die Beur­tei­lung durch die Tagungs­teil­neh­mer eine wich­ti­ge Rolle.

Das jewei­li­ge Vor­sitz­land der Pro­gramm­kon­fe­renz sam­melt die ein­zel­nen Tagungs­vor­schlä­ge und stellt sie zusam­men. Dies ermög­licht den not­wen­di­gen Gesamt­über­blick und die Über­prü­fung, ob sich Über­schnei­dun­gen mit den Vor­schlä­gen ande­rer Ver­wal­tun­gen erge­ben. Sodann geht es in der Pro­gramm­kon­fe­renz dar­um, aus den ein­zel­nen Vor­schlä­gen ein aus­ge­wo­ge­nes Pro­gramm mit gut 140 Ein­zel­ver­an­stal­tun­gen zu beschlie­ßen. Aus­ge­wo­gen heißt, dass zu den ein­zel­nen Rechts­ge­bie­ten ent­spre­chend ihrer Bedeu­tung Fach­ta­gun­gen ange­bo­ten wer­den. Dane­ben muss das Pro­gramm auch inter­na­tio­nal sowie inter­dis­zi­pli­när aus­ge­rich­te­te Fra­ge­stel­lun­gen auf­grei­fen. Schließ­lich gewin­nen ver­hal­tens­ori­en­tier­te Tagun­gen und Tagun­gen zur Qua­li­fi­zie­rung von Füh­rungs­kräf­ten in der Jus­tiz wei­ter­hin noch stär­ker an Bedeutung.

Neben den Tagungs­the­men wird in der Pro­gramm­kon­fe­renz auch der Umfang der Tagun­gen fest­ge­legt. Die Tagun­gen fin­den in der Regel an vier bis fünf Wochen­ta­gen statt, es gibt aber auch andert­halb­wö­chi­ge Tagun­gen. Die Fest­le­gung der jewei­li­gen Tagungs­the­men und ihrer Dau­er erfolgt in der Regel im Rah­men der ers­ten Sit­zung der Pro­gramm­kon­fe­renz im März eines jeden Jah­res für das Pro­gramm des nächs­ten Jahres.

Die zwei­te Haupt­auf­ga­be, die der zwei­ten Sit­zung im Mai / Juni vor­be­hal­ten bleibt, ist dann die Fein­ab­stim­mung, ins­be­son­de­re die zeit­li­che Auf­tei­lung und die Ver­tei­lung der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Haus­halts­mit­tel auf die jewei­li­gen Tagun­gen. In die­sem Ver­fah­rens­sta­di­um trifft die Pro­gramm­kon­fe­renz auch die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung, wel­che Tagun­gen auf­grund ihrer euro­pa­recht­li­chen Aus­rich­tung geeig­net sind, auch über den Ver­an­stal­tungs­ka­ta­log des Euro­pean Judi­cial Trai­ning Net­work (EJTN) aus­ge­schrie­ben und damit euro­pa­weit für inter­es­sier­te Gast­hö­rer geöff­net zu wer­den. Eine die­ser Tagun­gen kann dar­über hin­aus über das EJTN mit euro­päi­schen För­der­gel­dern unter­stützt wer­den, die dann im Inter­es­se eines mul­ti­na­tio­nal zusam­men­ge­setz­ten Teil­neh­mer­krei­ses für eine Dol­met­schung sowie die Rei­se­kos­ten aus­län­di­scher Tagungs­teil­neh­mer genutzt wer­den. Die Ent­schei­dung, wel­che Tagun­gen dem EJTN für die­se zusätz­li­che finan­zi­el­le För­de­rung vor­ge­schla­gen wer­den soll,  trifft die Pro­gramm­kon­fe­renz eben­falls in ihrer zwei­ten Sit­zung. Damit steht im Juni eines jeden Jah­res das Pro­gramm schon für das fol­gen­de Jahr fest. Dies erlaubt die not­wen­di­ge Pla­nungs­si­cher­heit für alle Beteiligten.

Die Pro­gramm­pla­nung ver­fügt aber auch über die not­wen­di­ge Fle­xi­bi­li­tät, um kurz­fris­tig auf einen aktu­el­len Bedarf oder auf rechts­po­li­tisch beding­te Ent­wick­lun­gen reagie­ren zu kön­nen. Im Okto­ber jeden Jah­res wer­den in Trier und in Wustrau jeweils zwei aktu­el­le Wochen unter dem Namen „Herbst­aka­de­mie“ ver­an­stal­tet. Die­se bei­den Tagungs­wo­chen blei­ben bei der Pla­nung zunächst the­ma­tisch offen und wer­den erst im Juni des jewei­li­gen Jah­res besetzt. Die jeweils acht aktu­el­len Ver­an­stal­tun­gen der Herbst­aka­de­mie haben sich bewährt und ergän­zen die not­wen­di­gen lang­fris­ti­gen Pla­nun­gen mit inno­va­ti­ven Elementen.

b. Neue Aufgaben – neue Herausforderungen

Über die Pro­gramm­pla­nung hin­aus hat sich die Pro­gramm­kon­fe­renz als das Beschluss­or­gan eta­bliert, das alle Fra­gen erör­tert und gege­be­nen­falls einer Ent­schei­dung zuführt, die für die Deut­sche Rich­ter­aka­de­mie, ihre Arbeit und ihre Stel­lung in der Fort­bil­dungs­land­schaft von grund­le­gen­der Bedeu­tung sind.

 

(1) Ange­sichts des ste­tig wach­sen­den Ein­flus­ses euro­päi­scher und inter­na­tio­na­ler Rechts­set­zung auf das natio­na­le Recht sowie des sich dar­aus spei­sen­den viel­fäl­ti­gen Wun­sches aus­län­di­scher Fort­bil­dungs­ein­rich­tun­gen, mit der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie zusam­men­zu­ar­bei­ten, erge­ben sich ganz neue Fra­ge­stel­lun­gen. Dem­entspre­chend befasst sich die Pro­gramm­kon­fe­renz inzwi­schen regel­mä­ßig auch mit inter­na­tio­nal aus­ge­rich­te­ten Fra­gen. Deren grund­le­gen­de Bedeu­tung mit der Fol­ge, dass hier die Pro­gramm­kon­fe­renz gefor­dert ist, ergibt sich ganz ent­schei­dend dar­aus, dass die per­so­nel­len und sach­li­chen Res­sour­cen der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie, wie es bei jeder Orga­ni­sa­ti­on der Fall ist, begrenzt sind. Es bedarf also einer sehr sorg­fäl­ti­gen Abwä­gung, in wel­chem Umfang und in wel­cher Wei­se die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel für inter­na­tio­na­le Auf­ga­ben ein­ge­setzt wer­den sollen. 

                                                 

Zu die­ser kom­ple­xen Pro­ble­ma­tik gehört die Ent­schei­dung, mit wel­chen aus­län­di­schen Part­nern in wel­cher Form eine beson­de­re Koope­ra­ti­on ein­ge­gan­gen wer­den kann und soll, die dann auch in den Jah­res­pro­gram­men ihren Nie­der­schlag fin­det. Die enge, durch die guten per­sön­li­chen Kon­tak­te teil­wei­se schon freund­schaft­li­che Zusam­men­ar­beit zwi­schen der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie und den öster­rei­chi­schen Fort­bil­dungs­kol­le­gin­nen und ‑kol­le­gen, die dort bei den Ober­lan­des­ge­rich­ten und im Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um ange­sie­delt sind, sowie die beson­de­re Koope­ra­ti­on mit der Jus­tiz­aka­de­mie der Tür­kei sind deut­lich sicht­ba­rer Aus­druck die­ser für alle Betei­lig­ten gewinn­brin­gen­den neu­en Aus­ge­stal­tun­gen. Die gera­de auf­ge­nom­me­ne bila­te­ra­le Zusam­men­ar­beit mit der fran­zö­si­schen Eco­le Natio­na­le de la Magis­tra­tu­re (ENM) ist ein wei­te­rer Beleg die­ser Entwicklung.

Einen wei­te­ren Bereich stellt in die­sem Kon­text die Fra­ge dar, in wel­chen inter­na­tio­na­len Fort­bil­dungs­or­ga­ni­sa­tio­nen die Deut­sche Rich­ter­aka­de­mie als Mit­glied mit­ar­bei­ten soll. Eben­so gehö­ren Ent­schei­dun­gen über ein­zel­ne Maß­nah­men einer pro­jekt­be­zo­ge­nen Zusam­men­ar­beit dazu. In jüngs­ter Zeit wur­den der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie mehr­fach von euro­päi­schen Fort­bil­dungs­ein­rich­tun­gen Ange­bo­te unter­brei­tet, sich gemein­sam auf Aus­schrei­bun­gen der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on zu bewer­ben, um dann mit euro­päi­schen För­der­gel­dern aus­ge­stat­te­te Ver­an­stal­tun­gen gemein­sam anbie­ten zu kön­nen. Auch hier­bei muss die Pro­gramm­kon­fe­renz viel­fäl­ti­ge Aspek­te abwä­gen, wie wie­der­um die Res­sour­cen­fra­ge, aber auch stra­te­gi­sche Über­le­gun­gen zur eige­nen Posi­tio­nie­rung in der  euro­päi­schen Fort­bil­dungs­land­schaft. Die aktu­ell getrof­fe­ne Ent­schei­dung für eine pro­jekt­be­zo­ge­ne Zusam­men­ar­beit  mit der eben­falls in Trier ansäs­si­gen Euro­päi­schen Rechts­aka­de­mie weist hier einen  zukunfts­träch­ti­gen Weg. 

(2) Neben der Inter­na­tio­na­li­sie­rung for­dert die gewünsch­te und aktiv ange­gan­ge­ne  Moder­ni­sie­rung und Pro­fes­sio­na­li­sie­rung der eige­nen Arbeit die Pro­gramm­kon­fe­renz  eben­falls mit neu­en Fra­ge­stel­lun­gen her­aus.  Seit der Grün­dung der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie im Jahr 1973 hat sich die Jus­tiz­fort­bil­dungs­land­schaft stark ver­än­dert: Tech­ni­scher Wan­del, Akti­vi­tä­ten des Gesetz­ge­bers auf allen Gebie­ten des mate­ri­el­len Rechts und des Ver­fah­rens­rechts in immer rasche­rer Abfol­ge und eine damit ein­her­ge­hen­de zuneh­men­de Spe­zia­li­sie­rung der Rechts­an­wen­de­rin­nen und Rechts­an­wen­der doku­men­tie­ren schlag­wort­ar­tig die­se Ent­wick­lung. Die­se Ver­än­de­run­gen ste­hen im Span­nungs­feld zu dem in Num­mer 2 der Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung unver­än­dert fest­ge­leg­ten Auf­trag der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie, die Rich­te­rin­nen und Rich­ter sowie Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te „in ihren Fach­ge­bie­ten weiter(zu)bilden und ihnen Kennt­nis­se und Erfah­run­gen über poli­ti­sche, gesell­schaft­li­che, wirt­schaft­li­che und ande­re wis­sen­schaft­li­che Ent­wick­lun­gen (zu) vermitteln“.

Bei Erar­bei­tung des Jah­res­pro­gramms stellt sich immer wie­der die Fra­ge, wie die­ses  Pos­tu­lat auch bei sich ste­tig ver­än­dern­den Rah­men­be­din­gun­gen kon­kre­ti­siert und mit Leben erfüllt wer­den kann. Die Suche nach der Ant­wort auf die­se Fra­ge führt zwangs­läu­fig zu der grund­le­gen­den Fra­ge, was denn eigent­lich eine gute Fort­bil­dung aus­macht. Ein­zel­ne Indi­ka­to­ren dafür las­sen sich schnell fin­den, wie etwa die Nach­fra­ge nach einer Tagung oder deren Ergeb­nis­se bei der Eva­lu­ie­rung durch die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer. Dass die­se Kri­te­ri­en nicht die gesam­te Defi­ni­ti­on für eine gute Fort­bil­dung aus­ma­chen kön­nen, hat die Pro­gramm­kon­fe­renz in ihrer Sit­zung im Mai 2011 in Wustrau her­aus­ge­ar­bei­tet. Sie hat des­halb eine inter­ne Arbeits­grup­pe damit beauf­tragt, ein The­sen­pa­pier zu die­ser eben­so umfas­sen­den wie kom­ple­xen Fra­ge­stel­lung zu erar­bei­ten. Das Ergeb­nis in Form einer Aus­ar­bei­tung, die chro­no­lo­gisch sechs iden­ti­fi­zier­te  maß­geb­li­che Auf­ga­ben­stel­lun­gen einer moder­nen Fort­bil­dungs­ein­rich­tung unter­sucht und hier­zu  abschlie­ßen­de 36 The­sen for­mu­liert, liegt inzwi­schen vor und ist nach aus­führ­li­cher Dis­kus­si­on von der Pro­gramm­kon­fe­renz im  Juni 2012 in Wies­ba­den gebil­ligt wor­den. Doch ange­sichts der bereits auf­ge­zeig­ten Dyna­mik der Jus­tiz­fort­bil­dung ist sich die Pro­gramm­kon­fe­renz bewusst, dass die­ses The­sen­pa­pier nur vor­läu­fi­gen Cha­rak­ter haben kann. In eini­gen Jah­ren wird sie daher kri­tisch über­prü­fen müs­sen, ob sich die 36 The­sen  tat­säch­lich als sowohl zeit­ge­mäß als auch in der Pra­xis umsetz­bar erwie­sen haben. Die  Pro­gramm­kon­fe­renz hat des­halb die Arbeits­grup­pe beauf­tragt, ihre Arbeit fort­zu­set­zen, um so die­sen Pro­zess zu begleiten.

                                             

3. Fazit

Als Fazit bleibt fest­zu­hal­ten, dass die Auf­ga­ben der Pro­gramm­kon­fe­renz und damit die Mit­ar­beit in die­sem Gre­mi­um weit über das auf den ers­ten Blick viel­leicht etwas tech­nisch anmu­ten­de Auf­stel­len eines Jah­res­ver­zeich­nis­ses mit Tagungs­an­ge­bo­ten hin­aus­geht. Viel­fäl­ti­ge inhalt­li­che, stra­te­gi­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Fra­gen, die zudem oft­mals auch inter­na­tio­na­le Bezü­ge auf­wei­sen und infol­ge einer sich ste­tig wan­deln­den Fort­bil­dungs­land­schaft  eben­falls einem ste­ti­gen Wan­del unter­wor­fen sind, bestim­men die inter­es­san­te und abwechs­lungs­rei­che Arbeit der Pro­gramm­kon­fe­renz. Hin­zu kommt das von gro­ßer Sach­kun­de und Kol­le­gia­li­tät gepräg­te Arbeits­kli­ma. Die per­sön­li­che Fest­stel­lung, dass die Mit­ar­beit in der Pro­gramm­kon­fe­renz  eine beruf­li­che Berei­che­rung ist,  fällt damit als  abschlie­ßen­des Fazit mehr als leicht.

Aus der Arbeit der Programmkonferenz

 

Die Programmkonferenz der Deutschen Richterakademie

Eine Bestandsaufnahme

Die Pro­gramm­kon­fe­renz der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie: Hier gilt das häu­fig bemüh­te Bild vom Namen, der zum Pro­gramm gewor­den ist,  in beson­ders anschau­li­cher Wei­se. Denn natür­lich ist es eine der zen­tra­len Auf­ga­ben der Pro­gramm­kon­fe­renz, das Fort­bil­dungs­pro­gramm der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie zu ent­wi­ckeln. Jedoch geht es inzwi­schen nicht mehr allein dar­um, ein attrak­ti­ves und moder­nes Fort­bil­dungs­pro­gramm  für  Rich­te­rin­nen und Rich­ter, Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te anzu­bie­ten. Viel­mehr erge­ben sich zusätz­lich in einer sich ste­tig wei­ter­ent­wi­ckeln­den Fort­bil­dungs­land­schaft mit viel­fa­chen neu­en Rah­men­be­din­gun­gen für die Arbeit der Pro­gramm­kon­fe­renz neue The­men und Her­aus­for­de­run­gen, wenn es dar­um geht, die Stel­lung der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie im Gefü­ge der inzwi­schen viel­fäl­ti­gen Ange­bo­te an natio­na­ler und inter­na­tio­na­ler Fort­bil­dung zu bestimmen.

                                            

Auf die­se Wei­se hat die Pro­gramm­kon­fe­renz ins­be­son­de­re in den letz­ten Jah­ren ihre Bedeu­tung und Funk­ti­on als das zen­tra­le Beschluss­or­gan der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie unter­stri­chen und auch nach außen hin noch stär­ker sicht­bar gemacht. Wie eine Mit­glie­der­ver­samm­lung trifft sie alle für die Arbeit der deut­schen Rich­ter­aka­de­mie grund­le­gen­den Ent­schei­dun­gen unmit­tel­bar oder gibt – soweit erfor­der­lich, weil über die rein ver­wal­ten­de Tätig­keit hin­aus­ge­hend – dem Direk­tor für sei­ne Tätig­keit Leit­li­ni­en und Aus­rich­tun­gen mit. Um die­se Auf­ga­ben bewäl­ti­gen zu kön­nen, kommt die Pro­gramm­kon­fe­renz jähr­lich zu zwei drei­tä­gi­gen Sit­zun­gen zusam­men, von denen jeweils eine auf Ein­la­dung des – par­al­lel zur Jus­tiz­mi­nis­ter­kon­fe­renz jähr­lich wech­seln­den – Vor­sitz­lan­des dort und die ande­re – eben­falls abwech­selnd – in einer der bei­den Tagungs­stät­ten der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie statt­fin­det. Jedoch stel­len sich auch in der Zwi­schen­zeit Fra­gen, über die zu ent­schei­den nicht bis zur nächs­ten Sit­zung zuge­war­tet wer­den kann. Dann ent­schei­det die Pro­gramm­kon­fe­renz als stän­di­ges Beschluss­or­gan im schrift­li­chen Umlaufverfahren.

 

1. Die Akteure der Programmkonferenz

Mit­glie­der der Pro­gramm­kon­fe­renz sind die sieb­zehn Fort­bil­dungs­ver­ant­wort­li­chen des Bun­des und der Län­der. Die­se sind oft­mals an das jewei­li­ge Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um für einen Zeit­raum von zwei bis drei Jah­ren abge­ord­ne­te Rich­te­rin­nen und Rich­ter, Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te, zum Teil aber auch soge­nann­te Stamm­kräf­te, also Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, die als Minis­te­ri­al­be­am­te die­se Auf­ga­be wahr­neh­men. Dadurch kommt in der Pro­gramm­kon­fe­renz ein brei­tes Spek­trum von Kennt­nis­sen und beruf­li­chen Erfah­run­gen zusam­men, die sich bei der Wahr­neh­mung der Auf­ga­ben, ins­be­son­de­re natür­lich bei der Erstel­lung des Jah­res­pro­gramms, in bes­ter Wei­se ergän­zen und gegen­sei­tig befruch­ten. Die­ses Spek­trum wird noch dadurch erwei­tert, dass die Lan­des­jus­tiz­ver­wal­tun­gen, deren Län­der über eige­ne Jus­tiz­aka­de­mien ver­fü­gen oder wie Schleswig-Holstein die Fort­bil­dung beim Ober­lan­des­ge­richt ange­sie­delt haben, auch die dort gewon­ne­nen Erfah­run­gen über ihre Mit­ar­beit in der Pro­gramm­kon­fe­renz ein­flie­ßen las­sen und dies teil­wei­se sogar durch eine ent­spre­chen­de per­so­nel­le Ver­tre­tung in der Pro­gramm­kon­fe­renz dokumentieren.

                                             

(Sit­zung der Pro­gramm­kon­fe­renz Ende Mai / Anfang Juni 2012 in Wiesbaden)

 

Ein wei­te­rer ganz ent­schei­den­der Akteur der Pro­gramm­kon­fe­renz ist der Direk­tor der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie. Er berät die Pro­gramm­kon­fe­renz bei der Erstel­lung des Jah­res­pro­gramms. Dabei besitzt er nach Zif­fer 5 der Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung des Bun­des und der Län­der über die Deut­sche Rich­ter­aka­de­mie for­mal zwar nur eine bera­ten­de Stim­me, fak­tisch aber ist er ins­be­son­de­re wegen sei­ner eben­falls in Zif­fer 5 der Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung bestimm­ten Auf­ga­be, den Tagungs­ab­lauf in den bei­den Tagungs­stät­ten zu koor­di­nie­ren und die Ver­an­stal­ter­län­der bei der Tagungs­durch­füh­rung zu unter­stüt­zen, ein Teil­neh­mer der Pro­gramm­kon­fe­renz, der auf­grund sei­nes umfas­sen­den Über­blicks der Arbeit wich­ti­ge Impul­se gibt und des­we­gen von allen Mit­glie­dern der Pro­gramm­kon­fe­renz hoch geschätzt wird. Bei die­ser Auf­ga­be wird der Direk­tor von den bei­den Ver­wal­tungs­lei­te­rin­nen der Tagungs­stät­ten Trier und Wustrau unter­stützt. Die über­re­gio­nal maß­geb­li­chen Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen der Rich­te­rin­nen und Rich­ter, Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te sind eben­falls mit bera­ten­der Stim­me in der Pro­gramm­kon­fe­renz vertreten.

                                             

(Sit­zung der Pro­gramm­kon­fe­renz im März 2012 in Wustrau)

Die Ent­schei­dun­gen der Pro­gramm­kon­fe­renz sind ihrer Struk­tur nach auf Kon­sens ange­legt. Dies gelingt auch so gut wie immer – wenn auch manch­mal nach aus­führ­li­chen, aktiv nach einer all­seits trag­fä­hi­gen Lösung suchen­den Bera­tun­gen. Nur wenn (aus­nahms­wei­se) eine Eini­gung nicht zustan­de kommt, beschließt die Pro­gramm­kon­fe­renz nach Zif­fer 4 der Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung mit einer Mehr­heit von drei Vier­teln der Stim­men. Als ver­ste­tig­te Grund­la­ge für die lau­fen­de Arbeit der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie sind die grund­le­gen­den Beschlüs­se der Pro­gramm­kon­fe­renz ins­be­son­de­re zu Pro­gramm­in­hal­ten und Pro­gramm­struk­tu­ren sowie zur Pro­gramm­ver­ant­wor­tung und Orga­ni­sa­ti­on in einer Beschluss­samm­lung zusammengeführt.

 

                                             

(Pau­sen­kaf­fee wäh­rend einer Pro­gramm­kon­fe­renz­sit­zung in Wustrau)

2. Die Aufgaben der Programmkonferenz

Im Mit­tel­punkt der Tätig­keit der Pro­gramm­kon­fe­renz steht als zen­tra­le Auf­ga­be die Erstel­lung des jähr­li­chen Tagungsprogramms.

a. Die Entwicklung und Erstellung des Jahresprogramms

 

                                             

 

Die Ent­wick­lung des Fort­bil­dungs­pro­gramms der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie ist Auf­ga­be der Pro­gramm­kon­fe­renz. Sie erstellt das Jah­res­pro­gramm der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie in sei­nen Grund­zü­gen jeweils für ein Kalen­der­jahr im Vor­aus  und bestimmt dabei ins­be­son­de­re die Zahl, die Dau­er und die The­ma­tik der durch­zu­füh­ren­den Tagun­gen. Zudem legt sie fest, wel­che Jus­tiz­ver­wal­tun­gen deren Durch­füh­rung über­neh­men. Das in den Grund­zü­gen beschlos­se­ne Pro­gramm wird von dem jewei­li­gen Ver­an­stal­ter­land ausgeführt.

Die Deut­sche Rich­ter­aka­de­mie ent­wi­ckelt das Tagungs­pro­gramm also nicht selbst. Ihrem Cha­rak­ter als Gemein­schafts­ein­rich­tung des Bun­des und der Län­der fol­gend zah­len und nut­zen nicht nur alle, son­dern beschlie­ßen auch alle gemein­sam das Pro­gramm. Dafür erhe­ben die für die Fort­bil­dung ver­ant­wort­li­chen Mit­glie­der der Pro­gramm­kon­fe­renz in ihren Geschäfts­be­rei­chen die Bedürf­nis­se der Pra­xis. Fort­bil­dung für die Pra­xis muss aus der Pra­xis kom­men. Zu den Anre­gun­gen aus der Pra­xis kom­men aktu­el­le Ent­wick­lun­gen, etwa im Zusam­men­hang mit  Geset­zes­än­de­run­gen oder auch rechts­po­li­ti­sche Schwer­punk­te ein­zel­ner Ver­wal­tun­gen und ihrer Haus­lei­tun­gen. Am Beginn jeden Jah­res wird daher in den Fort­bil­dungs­re­fe­ra­ten gesich­tet und gewich­tet, was in die Vor­schlä­ge zur Pro­gramm­kon­fe­renz ein­ge­hen soll. Dabei spie­len natür­lich auch die Ergeb­nis­se der in den Vor­jah­ren durch­ge­führ­ten Tagun­gen sowie die jewei­li­ge Nach­fra­ge und die Beur­tei­lung durch die Tagungs­teil­neh­mer eine wich­ti­ge Rolle.

Das jewei­li­ge Vor­sitz­land der Pro­gramm­kon­fe­renz sam­melt die ein­zel­nen Tagungs­vor­schlä­ge und stellt sie zusam­men. Dies ermög­licht den not­wen­di­gen Gesamt­über­blick und die Über­prü­fung, ob sich Über­schnei­dun­gen mit den Vor­schlä­gen ande­rer Ver­wal­tun­gen erge­ben. Sodann geht es in der Pro­gramm­kon­fe­renz dar­um, aus den ein­zel­nen Vor­schlä­gen ein aus­ge­wo­ge­nes Pro­gramm mit gut 140 Ein­zel­ver­an­stal­tun­gen zu beschlie­ßen. Aus­ge­wo­gen heißt, dass zu den ein­zel­nen Rechts­ge­bie­ten ent­spre­chend ihrer Bedeu­tung Fach­ta­gun­gen ange­bo­ten wer­den. Dane­ben muss das Pro­gramm auch inter­na­tio­nal sowie inter­dis­zi­pli­när aus­ge­rich­te­te Fra­ge­stel­lun­gen auf­grei­fen. Schließ­lich gewin­nen ver­hal­tens­ori­en­tier­te Tagun­gen und Tagun­gen zur Qua­li­fi­zie­rung von Füh­rungs­kräf­ten in der Jus­tiz wei­ter­hin noch stär­ker an Bedeutung.

Neben den Tagungs­the­men wird in der Pro­gramm­kon­fe­renz auch der Umfang der Tagun­gen fest­ge­legt. Die Tagun­gen fin­den in der Regel an vier bis fünf Wochen­ta­gen statt, es gibt aber auch andert­halb­wö­chi­ge Tagun­gen. Die Fest­le­gung der jewei­li­gen Tagungs­the­men und ihrer Dau­er erfolgt in der Regel im Rah­men der ers­ten Sit­zung der Pro­gramm­kon­fe­renz im März eines jeden Jah­res für das Pro­gramm des nächs­ten Jahres.

Die zwei­te Haupt­auf­ga­be, die der zwei­ten Sit­zung im Mai / Juni vor­be­hal­ten bleibt, ist dann die Fein­ab­stim­mung, ins­be­son­de­re die zeit­li­che Auf­tei­lung und die Ver­tei­lung der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Haus­halts­mit­tel auf die jewei­li­gen Tagun­gen. In die­sem Ver­fah­rens­sta­di­um trifft die Pro­gramm­kon­fe­renz auch die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung, wel­che Tagun­gen auf­grund ihrer euro­pa­recht­li­chen Aus­rich­tung geeig­net sind, auch über den Ver­an­stal­tungs­ka­ta­log des Euro­pean Judi­cial Trai­ning Net­work (EJTN) aus­ge­schrie­ben und damit euro­pa­weit für inter­es­sier­te Gast­hö­rer geöff­net zu wer­den. Eine die­ser Tagun­gen kann dar­über hin­aus über das EJTN mit euro­päi­schen För­der­gel­dern unter­stützt wer­den, die dann im Inter­es­se eines mul­ti­na­tio­nal zusam­men­ge­setz­ten Teil­neh­mer­krei­ses für eine Dol­met­schung sowie die Rei­se­kos­ten aus­län­di­scher Tagungs­teil­neh­mer genutzt wer­den. Die Ent­schei­dung, wel­che Tagun­gen dem EJTN für die­se zusätz­li­che finan­zi­el­le För­de­rung vor­ge­schla­gen wer­den soll,  trifft die Pro­gramm­kon­fe­renz eben­falls in ihrer zwei­ten Sit­zung. Damit steht im Juni eines jeden Jah­res das Pro­gramm schon für das fol­gen­de Jahr fest. Dies erlaubt die not­wen­di­ge Pla­nungs­si­cher­heit für alle Beteiligten.

Die Pro­gramm­pla­nung ver­fügt aber auch über die not­wen­di­ge Fle­xi­bi­li­tät, um kurz­fris­tig auf einen aktu­el­len Bedarf oder auf rechts­po­li­tisch beding­te Ent­wick­lun­gen reagie­ren zu kön­nen. Im Okto­ber jeden Jah­res wer­den in Trier und in Wustrau jeweils zwei aktu­el­le Wochen unter dem Namen „Herbst­aka­de­mie“ ver­an­stal­tet. Die­se bei­den Tagungs­wo­chen blei­ben bei der Pla­nung zunächst the­ma­tisch offen und wer­den erst im Juni des jewei­li­gen Jah­res besetzt. Die jeweils acht aktu­el­len Ver­an­stal­tun­gen der Herbst­aka­de­mie haben sich bewährt und ergän­zen die not­wen­di­gen lang­fris­ti­gen Pla­nun­gen mit inno­va­ti­ven Elementen.

b. Neue Aufgaben – neue Herausforderungen

Über die Pro­gramm­pla­nung hin­aus hat sich die Pro­gramm­kon­fe­renz als das Beschluss­or­gan eta­bliert, das alle Fra­gen erör­tert und gege­be­nen­falls einer Ent­schei­dung zuführt, die für die Deut­sche Rich­ter­aka­de­mie, ihre Arbeit und ihre Stel­lung in der Fort­bil­dungs­land­schaft von grund­le­gen­der Bedeu­tung sind.

(1) Ange­sichts des ste­tig wach­sen­den Ein­flus­ses euro­päi­scher und inter­na­tio­na­ler Rechts­set­zung auf das natio­na­le Recht sowie des sich dar­aus spei­sen­den viel­fäl­ti­gen Wun­sches aus­län­di­scher Fort­bil­dungs­ein­rich­tun­gen, mit der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie zusam­men­zu­ar­bei­ten, erge­ben sich ganz neue Fra­ge­stel­lun­gen. Dem­entspre­chend befasst sich die Pro­gramm­kon­fe­renz inzwi­schen regel­mä­ßig auch mit inter­na­tio­nal aus­ge­rich­te­ten Fra­gen. Deren grund­le­gen­de Bedeu­tung mit der Fol­ge, dass hier die Pro­gramm­kon­fe­renz gefor­dert ist, ergibt sich ganz ent­schei­dend dar­aus, dass die per­so­nel­len und sach­li­chen Res­sour­cen der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie, wie es bei jeder Orga­ni­sa­ti­on der Fall ist, begrenzt sind. Es bedarf also einer sehr sorg­fäl­ti­gen Abwä­gung, in wel­chem Umfang und in wel­cher Wei­se die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel für inter­na­tio­na­le Auf­ga­ben ein­ge­setzt wer­den sollen. 

 

                                                 

Zu die­ser kom­ple­xen Pro­ble­ma­tik gehört die Ent­schei­dung, mit wel­chen aus­län­di­schen Part­nern in wel­cher Form eine beson­de­re Koope­ra­ti­on ein­ge­gan­gen wer­den kann und soll, die dann auch in den Jah­res­pro­gram­men ihren Nie­der­schlag fin­det. Die enge, durch die guten per­sön­li­chen Kon­tak­te teil­wei­se schon freund­schaft­li­che Zusam­men­ar­beit zwi­schen der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie und den öster­rei­chi­schen Fort­bil­dungs­kol­le­gin­nen und ‑kol­le­gen, die dort bei den Ober­lan­des­ge­rich­ten und im Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um ange­sie­delt sind, sowie die beson­de­re Koope­ra­ti­on mit der Jus­tiz­aka­de­mie der Tür­kei sind deut­lich sicht­ba­rer Aus­druck die­ser für alle Betei­lig­ten gewinn­brin­gen­den neu­en Aus­ge­stal­tun­gen. Die gera­de auf­ge­nom­me­ne bila­te­ra­le Zusam­men­ar­beit mit der fran­zö­si­schen Eco­le Natio­na­le de la Magis­tra­tu­re (ENM) ist ein wei­te­rer Beleg die­ser Entwicklung.

Einen wei­te­ren Bereich stellt in die­sem Kon­text die Fra­ge dar, in wel­chen inter­na­tio­na­len Fort­bil­dungs­or­ga­ni­sa­tio­nen die Deut­sche Rich­ter­aka­de­mie als Mit­glied mit­ar­bei­ten soll. Eben­so gehö­ren Ent­schei­dun­gen über ein­zel­ne Maß­nah­men einer pro­jekt­be­zo­ge­nen Zusam­men­ar­beit dazu. In jüngs­ter Zeit wur­den der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie mehr­fach von euro­päi­schen Fort­bil­dungs­ein­rich­tun­gen Ange­bo­te unter­brei­tet, sich gemein­sam auf Aus­schrei­bun­gen der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on zu bewer­ben, um dann mit euro­päi­schen För­der­gel­dern aus­ge­stat­te­te Ver­an­stal­tun­gen gemein­sam anbie­ten zu kön­nen. Auch hier­bei muss die Pro­gramm­kon­fe­renz viel­fäl­ti­ge Aspek­te abwä­gen, wie wie­der­um die Res­sour­cen­fra­ge, aber auch stra­te­gi­sche Über­le­gun­gen zur eige­nen Posi­tio­nie­rung in der  euro­päi­schen Fort­bil­dungs­land­schaft. Die aktu­ell getrof­fe­ne Ent­schei­dung für eine pro­jekt­be­zo­ge­ne Zusam­men­ar­beit  mit der eben­falls in Trier ansäs­si­gen Euro­päi­schen Rechts­aka­de­mie weist hier einen  zukunfts­träch­ti­gen Weg. 

(2) Neben der Inter­na­tio­na­li­sie­rung for­dert die gewünsch­te und aktiv ange­gan­ge­ne  Moder­ni­sie­rung und Pro­fes­sio­na­li­sie­rung der eige­nen Arbeit die Pro­gramm­kon­fe­renz  eben­falls mit neu­en Fra­ge­stel­lun­gen her­aus.  Seit der Grün­dung der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie im Jahr 1973 hat sich die Jus­tiz­fort­bil­dungs­land­schaft stark ver­än­dert: Tech­ni­scher Wan­del, Akti­vi­tä­ten des Gesetz­ge­bers auf allen Gebie­ten des mate­ri­el­len Rechts und des Ver­fah­rens­rechts in immer rasche­rer Abfol­ge und eine damit ein­her­ge­hen­de zuneh­men­de Spe­zia­li­sie­rung der Rechts­an­wen­de­rin­nen und Rechts­an­wen­der doku­men­tie­ren schlag­wort­ar­tig die­se Ent­wick­lung. Die­se Ver­än­de­run­gen ste­hen im Span­nungs­feld zu dem in Num­mer 2 der Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung unver­än­dert fest­ge­leg­ten Auf­trag der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie, die Rich­te­rin­nen und Rich­ter sowie Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te „in ihren Fach­ge­bie­ten weiter(zu)bilden und ihnen Kennt­nis­se und Erfah­run­gen über poli­ti­sche, gesell­schaft­li­che, wirt­schaft­li­che und ande­re wis­sen­schaft­li­che Ent­wick­lun­gen (zu) vermitteln“.

Bei Erar­bei­tung des Jah­res­pro­gramms stellt sich immer wie­der die Fra­ge, wie die­ses  Pos­tu­lat auch bei sich ste­tig ver­än­dern­den Rah­men­be­din­gun­gen kon­kre­ti­siert und mit Leben erfüllt wer­den kann. Die Suche nach der Ant­wort auf die­se Fra­ge führt zwangs­läu­fig zu der grund­le­gen­den Fra­ge, was denn eigent­lich eine gute Fort­bil­dung aus­macht. Ein­zel­ne Indi­ka­to­ren dafür las­sen sich schnell fin­den, wie etwa die Nach­fra­ge nach einer Tagung oder deren Ergeb­nis­se bei der Eva­lu­ie­rung durch die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer. Dass die­se Kri­te­ri­en nicht die gesam­te Defi­ni­ti­on für eine gute Fort­bil­dung aus­ma­chen kön­nen, hat die Pro­gramm­kon­fe­renz in ihrer Sit­zung im Mai 2011 in Wustrau her­aus­ge­ar­bei­tet. Sie hat des­halb eine inter­ne Arbeits­grup­pe damit beauf­tragt, ein The­sen­pa­pier zu die­ser eben­so umfas­sen­den wie kom­ple­xen Fra­ge­stel­lung zu erar­bei­ten. Das Ergeb­nis in Form einer Aus­ar­bei­tung, die chro­no­lo­gisch sechs iden­ti­fi­zier­te  maß­geb­li­che Auf­ga­ben­stel­lun­gen einer moder­nen Fort­bil­dungs­ein­rich­tung unter­sucht und hier­zu  abschlie­ßen­de 36 The­sen for­mu­liert, liegt inzwi­schen vor und ist nach aus­führ­li­cher Dis­kus­si­on von der Pro­gramm­kon­fe­renz im  Juni 2012 in Wies­ba­den gebil­ligt wor­den. Doch ange­sichts der bereits auf­ge­zeig­ten Dyna­mik der Jus­tiz­fort­bil­dung ist sich die Pro­gramm­kon­fe­renz bewusst, dass die­ses The­sen­pa­pier nur vor­läu­fi­gen Cha­rak­ter haben kann. In eini­gen Jah­ren wird sie daher kri­tisch über­prü­fen müs­sen, ob sich die 36 The­sen  tat­säch­lich als sowohl zeit­ge­mäß als auch in der Pra­xis umsetz­bar erwie­sen haben. Die  Pro­gramm­kon­fe­renz hat des­halb die Arbeits­grup­pe beauf­tragt, ihre Arbeit fort­zu­set­zen, um so die­sen Pro­zess zu begleiten.

 

                                             

3. Fazit

Als Fazit bleibt fest­zu­hal­ten, dass die Auf­ga­ben der Pro­gramm­kon­fe­renz und damit die Mit­ar­beit in die­sem Gre­mi­um weit über das auf den ers­ten Blick viel­leicht etwas tech­nisch anmu­ten­de Auf­stel­len eines Jah­res­ver­zeich­nis­ses mit Tagungs­an­ge­bo­ten hin­aus­geht. Viel­fäl­ti­ge inhalt­li­che, stra­te­gi­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Fra­gen, die zudem oft­mals auch inter­na­tio­na­le Bezü­ge auf­wei­sen und infol­ge einer sich ste­tig wan­deln­den Fort­bil­dungs­land­schaft  eben­falls einem ste­ti­gen Wan­del unter­wor­fen sind, bestim­men die inter­es­san­te und abwechs­lungs­rei­che Arbeit der Pro­gramm­kon­fe­renz. Hin­zu kommt das von gro­ßer Sach­kun­de und Kol­le­gia­li­tät gepräg­te Arbeits­kli­ma. Die per­sön­li­che Fest­stel­lung, dass die Mit­ar­beit in der Pro­gramm­kon­fe­renz  eine beruf­li­che Berei­che­rung ist,  fällt damit als  abschlie­ßen­des Fazit mehr als leicht.