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Programmkonferenz der Deutschen Richterakademie erarbeitet ehrgeiziges Thesenpapier zur Justizfortbildung

Zwi­schen Juni 2011 und Juni 2012 hat eine Arbeits­grup­pe im Auf­trag der Pro­gramm­kon­fe­renz der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie ein 80seitiges The­sen­pa­pier zur Fra­ge „Was ist gute Fort­bil­dung?“ ent­wi­ckelt. In dem Papier, das Anfang Juni 2012 in Wies­ba­den ein­stim­mig von der Pro­gramm­kon­fe­renz ver­ab­schie­det wor­den ist, wird der Lebens­kreis­lauf guter Jus­tiz­fort­bil­dung in sechs Kapi­teln von der Erhe­bung des Fort­bil­dungs­be­darfs über die Pla­nung des Jah­res­pro­gramms und ein­zel­ner Tagung bis zur Qua­li­täts­si­che­rung im Anschluss an durch­ge­führ­te Fort­bil­dungs­maß­nah­men ana­ly­siert. Die Ana­ly­se endet in 36 pro­gram­ma­ti­schen, eine Gesamt­stra­te­gie der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie auf­zeich­nen­den The­sen, von denen nicht weni­ge den über­wie­gend sehr guten Sta­tus quo wider­spie­geln, von denen aber auch eine eben­so gro­ße Zahl den Weg zu einer noch bes­se­ren, noch effi­zi­en­te­ren Fort­bil­dung der Rich­te­rin­nen und Rich­ter, Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te bei der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie wei­sen soll. Abge­run­det wird das The­sen­pa­pier, das im Sep­tem­ber 2012 unter Mit­hil­fe der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Diez in einer pro­fes­sio­nel­len Druck­ver­si­on und im Novem­ber 2012 unter dem Titel „What Con­sti­tu­tes Good Fur­ther Trai­ning?“ in einer eben­so moder­nen – feder­füh­rend vom Spra­chen­dienst des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Jus­tiz über­set­zen – eng­lisch­spra­chi­gen Ver­si­on erschie­nen ist, durch einen umfang­rei­chen Anhang. In die­sem kön­nen sich die Lese­rin und der der Leser vor allem über den Rechts­rah­men der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie erkun­di­gen. Die Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung des Bun­des und der Län­der über die Deut­sche Rich­ter­aka­de­mie vom 1. März 1993 ist hier eben­so abge­druckt wie die umfas­sen­de förm­li­che Beschluss­samm­lung der Pro­gramm­kon­fe­renz der Deut­schen Richterakademie.

Sowohl das deutsch- als auch das eng­lisch­spra­chi­ge Papier, die jeweils seit ihrem Erschei­nen bei deut­schen und aus­län­di­schen Jus­tiz­fort­bil­dungs­ver­ant­wort­li­chen auf gro­ßes Inter­es­se gesto­ßen sind, kön­nen Sie auf der rech­ten Sei­te durch ent­spre­chen­des Ankli­cken als PDF-Dokumente öff­nen und sodann studieren.

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Programmkonferenz der Deutschen Richterakademie erarbeitet ehrgeiziges Thesenpapier zur Justizfortbildung

Zwi­schen Juni 2011 und Juni 2012 hat eine Arbeits­grup­pe im Auf­trag der Pro­gramm­kon­fe­renz der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie ein 80seitiges The­sen­pa­pier zur Fra­ge „Was ist gute Fort­bil­dung?“ ent­wi­ckelt. In dem Papier, das Anfang Juni 2012 in Wies­ba­den ein­stim­mig von der Pro­gramm­kon­fe­renz ver­ab­schie­det wor­den ist, wird der Lebens­kreis­lauf guter Jus­tiz­fort­bil­dung in sechs Kapi­teln von der Erhe­bung des Fort­bil­dungs­be­darfs über die Pla­nung des Jah­res­pro­gramms und ein­zel­ner Tagung bis zur Qua­li­täts­si­che­rung im Anschluss an durch­ge­führ­te Fort­bil­dungs­maß­nah­men ana­ly­siert. Die Ana­ly­se endet in 36 pro­gram­ma­ti­schen, eine Gesamt­stra­te­gie der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie auf­zeich­nen­den The­sen, von denen nicht weni­ge den über­wie­gend sehr guten Sta­tus quo wider­spie­geln, von denen aber auch eine eben­so gro­ße Zahl den Weg zu einer noch bes­se­ren, noch effi­zi­en­te­ren Fort­bil­dung der Rich­te­rin­nen und Rich­ter, Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te bei der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie wei­sen soll. Abge­run­det wird das The­sen­pa­pier, das im Sep­tem­ber 2012 unter Mit­hil­fe der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Diez in einer pro­fes­sio­nel­len Druck­ver­si­on und im Novem­ber 2012 unter dem Titel „What Con­sti­tu­tes Good Fur­ther Trai­ning?“ in einer eben­so moder­nen – feder­füh­rend vom Spra­chen­dienst des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Jus­tiz über­set­zen – eng­lisch­spra­chi­gen Ver­si­on erschie­nen ist, durch einen umfang­rei­chen Anhang. In die­sem kön­nen sich die Lese­rin und der der Leser vor allem über den Rechts­rah­men der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie erkun­di­gen. Die Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung des Bun­des und der Län­der über die Deut­sche Rich­ter­aka­de­mie vom 1. März 1993 ist hier eben­so abge­druckt wie die umfas­sen­de förm­li­che Beschluss­samm­lung der Pro­gramm­kon­fe­renz der Deut­schen Richterakademie.

Sowohl das deutsch- als auch das eng­lisch­spra­chi­ge Papier, die jeweils seit ihrem Erschei­nen bei deut­schen und aus­län­di­schen Jus­tiz­fort­bil­dungs­ver­ant­wort­li­chen auf gro­ßes Inter­es­se gesto­ßen sind, kön­nen Sie auf der rech­ten Sei­te durch ent­spre­chen­des Ankli­cken als PDF-Dokumente öff­nen und sodann studieren.

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