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Mitnahme von pflegebedürftigen Angehörigen

Grund­sätz­lich (d. h. im Rah­men der Unter­brin­gungs­ka­pa­zi­tä­ten) ist eine Mit­nah­me von pfle­ge­be­dürf­ti­gen Ange­hö­ri­gen zu Tagun­gen mög­lich, wobei eine Unter­brin­gung sowohl in einem Dop­pel­zim­mer zusam­men mit dem Teil­neh­men­den oder auch in einem sepa­ra­ten Ein­zel­zim­mer erfol­gen kann. Vor­aus­set­zung ist, dass sich die zu pfle­gen­de Per­son wäh­rend der Tagungs­zei­ten auf dem Zim­mer allein auf­hal­ten kann. Alter­na­tiv kann auch (eben­falls im Rah­men der Kapa­zi­tä­ten) die Unter­brin­gung einer wei­te­ren Betreu­ungs­per­son erfol­gen, um eine Betreu­ung wäh­rend der Tagungs­zei­ten abzudecken.

Infor­ma­tio­nen zur Bar­rie­re­frei­heit fin­den Sie in die­ser Rubrik unter dem ent­spre­chen­den Menüpunkt.

Lei­der bie­tet der Zuschnitt unse­rer Zim­mer kei­ne Mög­lich­keit, ein pro­fes­sio­nel­les Pfle­ge­bett zu instal­lie­ren. Falls ein sol­ches von Nöten sein soll­te, kann eine Unter­brin­gung in der Tagungs­stät­te daher lei­der nicht erfolgen.

Bit­te wen­den Sie sich in jedem Fall früh­zei­tig an unser Tagungsbüro:

Tel.: 033925/897–333
Mail: orell.grabow@deutsche-richterakademie.brandenburg.de

Mitnahme von pflegebedürftigen Angehörigen

Grund­sätz­lich (d. h. im Rah­men der Unter­brin­gungs­ka­pa­zi­tä­ten) ist eine Mit­nah­me von pfle­ge­be­dürf­ti­gen Ange­hö­ri­gen zu Tagun­gen mög­lich, wobei eine Unter­brin­gung sowohl in einem Dop­pel­zim­mer zusam­men mit dem Teil­neh­men­den oder auch in einem sepa­ra­ten Ein­zel­zim­mer erfol­gen kann. Vor­aus­set­zung ist, dass sich die zu pfle­gen­de Per­son wäh­rend der Tagungs­zei­ten auf dem Zim­mer allein auf­hal­ten kann. Alter­na­tiv kann auch (eben­falls im Rah­men der Kapa­zi­tä­ten) die Unter­brin­gung einer wei­te­ren Betreu­ungs­per­son erfol­gen, um eine Betreu­ung wäh­rend der Tagungs­zei­ten abzudecken.

Infor­ma­tio­nen zur Bar­rie­re­frei­heit fin­den Sie in die­ser Rubrik unter dem ent­spre­chen­den Menüpunkt.

Lei­der bie­tet der Zuschnitt unse­rer Zim­mer kei­ne Mög­lich­keit, ein pro­fes­sio­nel­les Pfle­ge­bett zu instal­lie­ren. Falls ein sol­ches von Nöten sein soll­te, kann eine Unter­brin­gung in der Tagungs­stät­te daher lei­der nicht erfolgen.

Bit­te wen­den Sie sich in jedem Fall früh­zei­tig an unser Tagungsbüro:

Tel.: 033925/897–333
Mail: orell.grabow@deutsche-richterakademie.brandenburg.de