„Die Unabhängigkeit der Justiz – ein europäischer Vergleich“ in Wustrau

Vom 14. bis 19. Juli 2024 fand an der Deut­schen Rich­ter­aka­de­mie in Wustrau die DRA- und EJTN Cata­lo­gue Plus-Tagung „Die Unab­hän­gig­keit der Jus­tiz – ein euro­päi­scher Ver­gleich“ statt. Die­se seit vie­len Jah­ren eta­blier­te Ver­an­stal­tung brach­te Rich­te­rin­nen und Rich­ter sowie Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te aus elf euro­päi­schen Län­dern sowie hoch­ran­gi­ge Refe­ren­tin­nen und Refe­ren­ten aus neun Natio­nen zusam­men, um sich auch ange­sichts der aktu­el­len Lage in Deutsch­land, Euro­pa und ande­ren Län­dern mit der Fra­ge zu befas­sen, wel­cher insti­tu­tio­nel­len Vor­aus­set­zun­gen die Wah­rung die­ser Unab­hän­gig­keit bedarf.

Die­se diver­se Zusam­men­set­zung ermög­lich­te einen facet­ten­rei­chen Aus­tausch über die jewei­li­ge natio­na­le Situa­ti­on der Justiz.

Unabhängigkeit der Justiz

Ein beson­de­rer Gast der Ver­an­stal­tung war, die Jus­tiz­staats­se­kre­tä­rin des Lan­des Nordrhein-Westfalen, Frau Dr. Danie­la Brück­ner, die in ihrem Gruß­wort die Bedeu­tung der rich­ter­li­chen Unab­hän­gig­keit für den Rechts­staat beton­te und auf die beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen hin­wies, vor denen die Jus­tiz in Zei­ten poli­ti­scher und gesell­schaft­li­cher Umbrü­che steht.

Im Mit­tel­punkt der Tagung stan­den die unter­schied­li­chen Model­le der Jus­tiz­or­ga­ni­sa­ti­on in den teil­neh­men­den Län­dern und die Fra­ge, wel­chen Ein­fluss die Orga­ni­sa­ti­on der Gerichts­ver­wal­tung, deren Struk­tu­ren zur­zeit vie­ler­orts über­prüft wer­den, auf die Ver­wirk­li­chung die­ses Ver­fas­sungs­prin­zips hat. Beson­ders inten­siv wur­de die Situa­ti­on in eini­gen Län­dern dis­ku­tiert, in denen die Jus­tiz in den letz­ten Jah­ren ver­mehrt unter Druck gera­ten ist. Hier­bei wur­de der Ein­fluss inter­na­tio­na­ler Insti­tu­tio­nen, wie des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te (EGMR) und des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH), auf die natio­na­le Recht­spre­chung auf­ge­zeigt. Die Teil­neh­men­den erör­ter­ten auch, inwie­fern die­se Insti­tu­tio­nen als Garant für die rich­ter­li­che Unab­hän­gig­keit fun­gie­ren und wel­che Rol­le sie in der Durch­set­zung rechts­staat­li­cher Prin­zi­pi­en spie­len. Aber auch Deutsch­land stand im Fokus kri­ti­scher Betrach­tung, weil es anders als vie­le euro­päi­sche Län­der nicht über einen Jus­tiz­rat ver­fügt, der auf euro­päi­scher Ebe­ne als wich­ti­ger Bei­trag zur Unab­hän­gig­keit der Jus­tiz und als Puf­fer zwi­schen der Jus­tiz und ande­ren Gewal­ten ange­se­hen wird.

Die Tagung mün­de­te in einem inten­si­ven Aus­tausch über best prac­ti­ces und mög­li­che Reform­an­sät­ze, um die Unab­hän­gig­keit der Jus­tiz zu stärken.